Kleinere stehende Gewässer < 0,5 ha / WR-Weiher
WR-Kanäle im Nebenschluss
Eingedolte Fliessgewässer
Ist ein Hochwasserschutzdefizit vorhanden?
Ein Verzicht auf die Ausscheidung eines Gewässerraums bei eingedolten Fliessgewässern ist im Einzelfall möglich.
Geht vom eingedolten Fliessgewässer eine Hochwassergefährdung aus, oder dient es zur Behebung einer Hochwassergefährdung (überdeckter HW-Entlastungskanal), stehen einem Verzicht überwiegende Interessen entgegen. Ein Verzicht ist somit bei einer vorliegenden Hochwassergefährdung nur dann möglich, wenn ein Wasserbauprojekt auf Stufe Vorprojekt vorliegt, welches nachweist, dass die vorliegende Hochwassergefährdung mit Sicherheit nicht am gegenwärtigen Standort der Dole behoben werden kann und die Dole ihre Funktion als Gewässer verliert.
Deshalb prüfen Sie in einem ersten Schritt, ob vom eingedolten Fliessgewässer eine Hochwassergefährdung ausgeht oder ob es als überdeckter HW-Entlastungskanal zur Behebung einer Hochwassergefährdung dient. Ist dies der Fall, und sofern kein Wasserbauprojekt auf Stufe Vorprojekt vorliegt, ermitteln Sie, ob der minimale Gewässerraum ausreichend ist.
Entscheidungsgrundlagen
- Gefahrenkarte Hochwasser
- Intensitätskarten (bei Gefahrenkarten vor 2006)
- Wassertiefenkarten
- Schwachstellenkarte (Bezug bei der Gemeinde oder hier)
- Projektfestsetzung/Rechtskraftbescheinigung
Weitere Hilfsmittel
Ist die Dole vor Überstellung geschützt?
Falls keine Hochwassergefährdung vorliegt, prüfen Sie in einem nächsten Schritt, ob das eingedolte Fliessgewässer durch anderweitige planerische Festlegungen mit Sicherheit vor einer Überstellung mit Bauten und Anlagen geschützt ist.
Ebenso prüfen Sie, ob aufgrund der baulichen Gegebenheiten (z.B. sehr tiefe Lage der Dole) eine Offenlegung technisch unmöglich wäre.
Können diese Nachweise erbracht werden, ist ein Verzicht möglich. Vor jedem Verzicht ist zuerst die Möglichkeit einer asymmetrischen Anordnung und anschliessend die Möglichkeit einer Reduktion, evtl. kombiniert mit einer asymmetrischen Anordnung, zu prüfen.
Nachweis
Dazu müssen folgende Nachweise erbracht werden:
- Das eingedolte Fliessgewässer ist durch anderweitige planerische Festlegungen, die primär dem Schutz des Gewässers vor Überstellung dienen (z.B. Gewässerbau- oder abstandslinien; nicht dazu zählen Verkehrsbaulinien oder der Strassen- und Wegabstand nach PBG), mit Sicherheit vor einer Überstellung mit Bauten und Anlagen geschützt.
- Die baulichen Gegebenheiten (z.B. sehr Tiefe Lage der Dole) verunmöglichen (rein technisch gesehen) eine
Offenlegung der Dole an dieser Lage.
Falls diese Nachweise nicht erbracht werden können, ist kein Verzicht möglich.
Entscheidungsgrundlagen
- Plan der öffentlichen Oberflächengewässer, Gewässerraum und Wasserrechte
- Gewässer-Ökomorphologie Kanton Zürich
- Falls vorhanden, raumplanerische Vorgaben in folgender Reihenfolge:
- Vorgaben aus rechtlich und finanziell gesichertem HWS-Projekt
- Nutzungsplanung Gemeinden: Gewässerabstandslinien (kommunal)
- Baulinienplan (Bezug bei der Gemeinde oder teilweise im ÖREB-Kataster)
- Revitalisierungsplanung Kanton Zürich
Ist der minimale Gewässerraum ausreichend?
Auch bei Eindolungen ist der minimale Gewässerraum nach Art. 41a Abs. 1 GSchV (in nationalen und kantonalen Schutzgebieten) und Art. 41a Abs. 2 GSchV (ausserhalb von Schutzgebieten) zu bestimmen. Dazu ist vorgängig die natürliche Gerinnesohlenbreite zu bestimmen. Die natürliche Gerinnesohlenbreite ist anhand des bestehenden Dolendurchmessers und/oder anhand von Referenzabschnitten (z.B. oberhalb angrenzender, offener Gewässerabschnitt) herzuleiten und zu plausibilisieren.
Liegt eine Hochwassergefährdung vor, beurteilen Sie, ob der minimale Gewässerraum ausreichend ist für den Hochwasserschutz.
Nachweis
Eine Querprofil-Betrachtung mittels Rechteckprofil zeigt, ob der minimale Gewässerraum für die Ableitung eines HQ100/300 ausreichend ist. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, muss ein erhöhter Gewässerraum ausgeschieden werden.
Bei sehr tief liegenden Dolen kann auf eine Querprofil-Betrachtung verzichtet werden. Die Zugänglichkeit der Dole muss für Unterhaltsarbeiten jedoch zwingend gewährleistet werden.
Entscheidungsgrundlagen
- Gefahrenkarte Hochwasser
- Technischer Bericht zur Gefahrenkarte Hochwasser
- Intensitätskarten (bei Gefahrenkarten vor 2006)
- Wassertiefenkarten
- Risikokarte Kanton Zürich
- Plan für Tiefen der Dole / des Hochwasserentlastungskanals
- falls vorhanden, Information zu Querprofilen
- falls vorhanden, Information zu Längsprofilen
Weitere Hilfsmittel
Ist eine Reduktion des Gewässerraums geplant und ist sie möglich?
Eine Anpassung des Gewässerraums an die baulichen Gegebenheiten ist unter Umständen möglich (siehe Schritt 4). Bei eingedolten Fliessgewässern im Strassenraum kann eine Reduktion fallweise auch ausserhalb des dicht überbauten Gebiets geprüft werden.
Nachweis
Es ist mittels einer Querprofilbetrachtung nachzuweisen, dass
- der Hochwasserschutz im reduzierten Gewässerraum sichergestellt ist.
- der Zugang für Unterhaltsarbeiten im reduzierten Gewässerraum sichergestellt ist.
- kein Revitalisierungspotenzial vorhanden ist und auch kein theoretisches Öffnungspotenzial besteht.
- keine Vernetzungsprojekte oder andere Projekte zum Naturschutz und zur ökologischen Aufwertung vorhanden sind, in denen die Dole oder das Gebiet der Dole enthalten ist.
Wenn dieser Nachweis nicht erbracht werden kann, wird der minimale Gewässerraum nach Art. 41a Abs. 1 und 2 GSchV ausgeschieden.
Entscheidungsgrundlagen
- Gefahrenkarte Hochwasser
- Technischer Bericht zur Gefahrenkarte Hochwasser
- Intensitätskarten (bei Gefahrenkarten vor 2006)
- Wassertiefenkarten
- Schwachstellenkarte (Bezug bei der Gemeinde oder hier)
- Risikokarte Kanton Zürich
- Plan für Tiefen der Dole / des Hochwasserentlastungskanals
- falls vorhanden, Information zu Querprofilen
- falls vorhanden, Information zu Längsprofilen
- Revitalisierungsplanung Kanton Zürich


