FRAGESTELLUNGHILFSMITTEL
Harmonisierung mit bestehenden Vorgaben
Sie prüfen, ob der auszuscheidende Gewässerraum mit bestehenden Vorgaben (soweit recht- und zweckmässig) harmonisiert werden kann.
Das Ziel ist dabei, eine Vereinfachung herbeizuführen, indem möglichst nur noch eine Vorgabe massgebend für den Vollzug ist.
Nachweis
Folgende Vorgaben sind zu prüfen:
- 3 Meter-Pufferstreifen nach ChemRRV
- Gewässerparzellen
- Gewässerbaulinien
- Gewässerabstandslinien
- Gewässerabstand nach § 21 WWG
Entscheidungsgrundlagen
- Katasterplan
- Bau- und Zonenordnung, Zonenplan (Bezug bei Gemeinde oder im ÖREB-Kataster)
- Baulinienpläne (Bezug bei Gemeinde oder im ÖREB-Kataster)
- Kommunale Gewässerabstandslinien (Bezug bei Gemeinde oder im ÖREB-Kataster)

