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Author: rsa@ebp.ch

Schritt 2: Gewässer ökol. Wert – Reduktion

FRAGESTELLUNGHILFSMITTEL

Ist eine Reduktion des Gewässerraums geplant und ist sie möglich?

Planen Sie den minimalen Gewässerraum zu reduzieren, folgen Sie den Anweisungen unter Schritt 4.

 

Schritt 2: Gewässer ökol. Wert – minimaler GWraum

FRAGESTELLUNGHILFSMITTEL

Ist der minimale Gewässerraum ausreichend?

Zur Bemessung des minimalen Gewässerraums nach Art. 41a GSchV kann bei WR-Kanälen die aktuelle Sohlenbreite im Sinne einer ursprünglich künstlich angelegten Sohlenbreite als natürliche Sohlenbreite angenommen werden.

Nachweis

Anhand des Resultats der Beurteilung der gewässerökologischen Kriterien prüfen Sie, ob eine Erhöhung des minimalen Gewässerraums erforderlich ist oder ob der minimale Gewässerraum nach Art. 41a GSchV ausreicht.

Schritt 2: Gewässer ökol. Wert – gew.-ökol. Wert

FRAGESTELLUNGHILFSMITTEL

Weist der WR-Kanal einen gewässer-ökologischen Wert auf?

An WR-Kanälen im Nebenschluss ist ein Gewässerraum auszuscheiden, wenn der Kanal einen gewässer- ökologischen Wert aufweist. Der gewässer-ökologische Wert muss so gross sein, dass anzunehmen ist, dass ein Interesse der öffentlichen Hand am Fortbestehen des WR-Kanals besteht.

Nachweis

Um einen gewässer-ökologischen Wert nachzuweisen, führen Sie eine kurze Beurteilung des Zustands des WR- Kanals in Bezug auf die folgenden Kriterien durch:

  • Geschiebe- und Fischdurchgängigkeit (Anzahl und Art der Bauwerke sowie Beurteilung der Durchlässig- und Durchgängigkeit. Berücksichtigung von allfälligen Massnahmen im Rahmen der Sanierung Wasserkraft)
  • Wasserzufluss und Abflussdynamik (Weist die Anlage einen gesteuerten Wasserzufluss auf und wird sie z.B. zu Unterhaltszwecken entleert?)
  • Habitat für aquatische Flora und Fauna (Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars: Ist ein breites, ausgeprägtes biologisches Leben vorhanden oder besteht der Wert primär aus «Einzelwerten» (z.B. Rote-Liste-Arten?))
  • Gewässerökomorphologie (Die Daten sind bei einer Begehung vor Ort zu erheben)
  • Historische Situation (Historisch gewachsene verzweigte Flussmorphologie vs. künstlich angelegtes Gewässer)

Je positiver die fünf Kriterien aus gewässer-ökologischer Sicht beurteilt werden, desto eher ist ein Gewässerraum auszuscheiden. Die fünf Kriterien sind grundsätzlich gleich zu gewichten. Im technischen Bericht ist die Bewertungsmethode und das Resultat inkl. zum Verständnis notwendiges Bildmaterial nachvollziehbar darzulegen.

Schritt 2: WR-Kanäle – Gewässer ökol. Wert – Schutzverordnung vorhanden

FRAGESTELLUNGHILFSMITTEL

Ist eine Schutzverordnung vorhanden?

Die Gewässerraumfestlegung an WR-Kanälen im Nebenschluss soll nicht auf Grund spezifischer Schutzmotive (wie sie typischerweise für naturschutz- oder denkmalpflegerische Unterschutzstellungen ausschlaggebend sind) erfolgen, sondern dann, wenn die Anlage in einer gewässer-ökologischen Gesamtbetrachtung einen grossen Wert aufweist.

Sofern die Wasserrechtsanlage bereits mittels einer überkommunalen oder kantonalen Schutzverordnung geschützt ist und der rechnerisch minimale Gewässerraum vollständig innerhalb des Perimeters der Schutzverordnung zu liegen käme, kann auf die Ausscheidung eines Gewässerraums verzichtet werden.

Nachweis

Im Falle eines Verzichts muss der Nachweis erbracht werden, dass die Gewässerschutzinteressen bereits mit anderen Instrumenten (z. B. einer Schutzverordnung) sichergestellt sind.

Für den Nachweis ist genau zu beschreiben, um was für eine Schutzverordnung es sich handelt, welche Schutzziele darin festgelegt sind und inwieweit mit diesen Schutzzielen die Gewässerschutzinteressen auch langfristig sichergestellt werden.

 

Schritt 2: WR-Kanäle – HWS-theoretische Behebung

FRAGESTELLUNGHILFSMITTEL

Lassen die Platzverhältnisse die Behebung des HWS-Defizits am Hauptgerinne theoretisch zu?

Anhand des in Schritt 3 (Erhöhung prüfen) ermittelten Raumbedarfs aus Sicht HWS für das Hauptgerinne und der vorliegenden Platzverhältnisse zwischen der Wasserrechtsfassung und -rückgabe ist abzuwägen, ob zur Behebung des HWS-Defizits am Hauptgerinne der WR-Kanal als Entlastungskanal zur Behebung des HWS-Defizits dienen könnte.

Ist dies der Fall, kann von einem Interesse der öffentlichen Hand am Weiterbestand der Anlage ausgegangen werden. Zur Sicherung des Raumbedarfs für eine mögliche Lösung mit Hochwasserentlastungskanal ist der Gewässerraum am WR-Kanal gemäss der Vorgehensweise bei offenen Fliessgewässern  resp. bei eingedolten Fliessgewässern auszuscheiden.

Nachweis

Anhand des in Schritt 3 ermittelten Raumbedarfs für den Hochwasserschutz am Hauptgerinne und der baulichen Gegebenheiten ist zu begründen, inwiefern der WR-Kanal als Entlastungskanal zur Behebung des HWS-Defizits dienen könnte.

  • Gefahrenkarte
  • Informationen zu Wasserrechten können bei Bedarf beim AWEL, Sektion Gewässernutzung eingeholt werden (marco.calderoni@bd.zh.ch).
  • Nutzungsplanung Gemeinden (Bezug bei der Gemeinde oder im ÖREB-Kataster)

Schritt 2: WR-Kanäle – HWS-Defizit

FRAGESTELLUNGHILFSMITTEL

Weist das Hauptgerinne ein HWS-Defizit auf?

Anhand der Gefahrenkarte prüfen Sie, ob das Hauptgerinne zwischen der Wasserrechtsfassung und -rückgabe ein Hochwasserschutzdefizit aufweist.

Liegt kein Defizit vor, kann auf die Festlegung eines Gewässerraums am WR-Kanal verzichtet werden, sofern nachweislich kein gewässer-ökologischer Wert besteht.

  • Gefahrenkarte
  • Informationen zu Wasserrechten können bei Bedarf beim AWEL, Sektion Gewässernutzung eingeholt werden (marco.calderoni@bd.zh.ch).