Beurteilung des Raumbedarfs aus Sicht Natur- und Landschaftsschutz: Ist der minimale Gewässerraum ausreichend?
Falls der Raumbedarf aus Sicht Natur- und Landschaftsschutz für einen Abschnitt mit Revitalisierungspotenzial, einen wenig beeinträchtigten, naturnahen oder natürlichen Abschnitt oder ein Abschnitt in einem Vorranggebiet gemäss kantonalem Richtplan nicht durch eines der vorherigen Kriterien gesichert ist, muss individuell beurteilt werden, ob der minimale Gewässerraum ausreichend ist.
Nachweis
Um den Raumbedarf aus Sicht Natur- und Landschaftsschutz zu beurteilen, werden folgende Themen untersucht:
Entwicklung standorttypischer Lebensgemeinschaften
Berücksichtigung des Stellenwertes des Gebietes in Bezug auf die Erfüllung der natürlichen Funktionen des Gewässers gemäss Einschätzung (Vorranggebiete, vorhandene Bestandsaufnahmen, bekannte Probleme, Dringlichkeit Handlungsbedarf) und gemäss potenzieller Bedeutung des Gewässers im kantonalen, regionalen und kommunalen Kontext.
Naturnahe Strukturvielfalt in den Lebensräumen
Berücksichtigung und Würdigung des Artenschutzes und der Artenförderung in Bezug auf die Bedeutung des Gewässers als Lebensraum und Vernetzungskorridor für geschützte Arten.
Räumlich-funktionale Betrachtung über das Gesamtgebiet
Beurteilung, Darstellung und Einbettung des fraglichen Abschnittes in das gesamte Gewässer- und Lebensraumsystem.
Vernetzung der Lebensräume (Längs- und Quervernetzung)
Berücksichtigung der Bedeutung von an den Uferbereich angrenzenden, naturnahen Lebensräumen für die ökologische Funktion des Gewässers sowie Berücksichtigung der grossräumigen biologischen Durchlässigkeit im Gewässer zur Sicherstellung der Längs- und der Quervernetzung.
Transport Wasser und Geschiebe
Berücksichtigung des Zustandes und des allfälligen Handlungsbedarfs bezüglich Wassertransport und Geschiebehaushalt.
Dynamische Entwicklung des Gewässers
Berücksichtigung des Zustandes und des allfälligen Handlungsbedarfs bezüglich dynamischer Entwicklung des Gewässers.
Landschaftsbild
Berücksichtigung der körperlich-sinnlichen Dimension, der ästhetischen Dimension und der Identifikationsfunktion der Landschaft im betrachteten Perimeter.
Neobiota
Berücksichtigung von Neobiota-Standorten und deren Bekämpfbarkeit.