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Daily Archives: 8. September 2015

Schritt 5: Harmonisierung – Gewässerabstandslinie

FRAGESTELLUNGHILFSMITTEL

Soll ein Zwischenbereich mit einer (bestehenden) Gewässerabstandslinie gesichert werden?

In einem letzten Schritt prüfen Sie, ob aus ortsbaulichen Überlegungen anschliessend an den Gewässerraum ein Zwischenbereich mit einer Gewässerabstandslinie gesichert werden muss oder eine bestehende Gewässerabstandslinie erhalten bleiben soll. Diese Aufgabe soll von den Gemeinden im Rahmen einer BZO-Revision wahrgenommen werden.

Nachweis

Es ist nachzuweisen,

  • ob die Sicherung eines Zwischenbereichs mit einer Gewässerabstandslinie sinnvoll ist oder nicht.
  • dass die Beibehaltung bestehender Gewässerabstandslinien geprüft wurde.

 Entscheidungsgrundlagen

  • Bau- und Zonenordnung, Zonenplan
  • Falls vorhanden, Freiraumkonzepte, LEK, etc.
  • Kommunale Gewässerabstandslinien (Bezug bei der Gemeinde)

Weitere Hilfsmittel

Schritt 5: Harmonisierung – Bestehende Vorgaben

FRAGESTELLUNGHILFSMITTEL

Harmonisierung mit bestehenden Vorgaben

Sie prüfen, ob der auszuscheidende Gewässerraum mit bestehenden Vorgaben (soweit recht- und zweckmässig) harmonisiert werden kann.

Das Ziel ist dabei, eine Vereinfachung herbeizuführen, indem möglichst nur noch eine Vorgabe massgebend für den Vollzug ist.

Nachweis

Folgende Vorgaben sind zu prüfen:

  • 3 Meter-Pufferstreifen nach ChemRRV
  • Gewässerparzellen
  • Gewässerbaulinien
  • Gewässerabstandslinien
  • Gewässerabstand nach § 21 WWG

Entscheidungsgrundlagen

Weitere Hilfsmittel

Schritt 4: Anpassung – Interessenabwägung

FRAGESTELLUNGHILFSMITTEL

Sind die Voraussetzungen für eine Reduktion gegeben (Interessenabwägung)?

Wenn aus Sicht des Hochwasserschutzes eine Reduktion des Gewässerraums möglich ist, führen Sie als letzten Schritt eine Interessenabwägung zu den Themen «Siedlung», «Ökologie», «Gewässernutzung» und «Weitere Interessen» durch. Die jeweiligen Interessen sind dabei umfassend zu ermitteln, zu beurteilen und zu optimieren bzw. zu gewichten. Varianten und Alternativen müssen geprüft werden. Vorgaben und Beurteilungen aus allfällig vorliegenden (Hochwasserschutz-) Projekten sind zu berücksichtigen. Als Ergebnis der umfassenden Interessenabwägung wird beurteilt, ob eine Reduktion des Gewässerraums tragbar ist, wie gross der Gewässerraum mindestens sein muss, ob er allenfalls reduziert und asymmetrisch angeordnet werden kann, oder ob der minimale Gewässerraum ausgeschieden werden muss.

Nachweis

Für den Nachweis müssen folgende Kriterien geprüft werden:

Siedlungsthemen

Ortsplanerische und städtebauliche Aspekte

  • Entwicklungsvorstellungen aus bestehenden Planungen
  • Berücksichtigung von Anforderungen von Gebieten, welche an dicht überbaute Gebiete angrenzen und Abstimmung der Übergänge zwischen dicht überbauten und nicht dicht überbauten Gebieten.

Denkmal-, Ortsbildschutz, Archäologie

  • Berücksichtigung historischer, ortsplanerischer und städtebaulicher Aspekte inkl. Baustrukturen (Identität und Charakter der Siedlung) resp. der charakteristischen Siedlungs- und Freiraumstruktur in Bezug auf das Gewässer sowie die ortstypischen Gewässerabstände.
  • Berücksichtigung der historischen Siedlungsstruktur und deren Bezug zum Gewässer resp. Berücksichtigung, ob der Bezug zum Gewässer siedlungsbildend war
  • Einbezug des Gewässers im Ist-Zustand im Kontext der historischen Referenzen und dem heutigen Potenzial (Berücksichtigung Grad der Eintiefung im Verhältnis zu Strassen, Bauten, Brücken, Böschungen etc.)
  • Ermöglichung von baulichen Massnahmen, die dem Schutzzweck von Denkmal- und Ortsbildschutz oder Archäologie dienen.
  • Berücksichtigung von archäologischen Fundstellen, so dass keine Beeinträchtigung in ihrer Eigenschaft daraus entsteht

Einfluss auf unter- und oberirdische Infrastrukturen

  • Minimierung der Aussenwirkungen auf ober- und unterirdische Infrastrukturen sowie öffentliche und private Bauten und Anlagen

Grünraumfunktion, Einfluss auf öffentliche und private Nutzungen

  • Versorgungsgrad der Bevölkerung mit öffentlichem Freiraum
  • Verbesserung der Zugänglichkeit des Flussraums im Sinne der Schaffung von öffentlichem Freiraum für die Erholung, bei geringem Freiraumangebot im Perimeter

Ökologische Themen

Vgl. Schritt 3: Kriterien für den Raumbedarf aus Sicht Natur- und Landschaftsschutz

Gewässernutzung

Vgl. Schritt 3: Kriterien für den Raumbedarf aus Sicht Gewässernutzung

Weitere Interessen

Natur- und Heimatschutz

  • Berücksichtigen der Anliegen und Forderungen des Natur- und Heimatschutzes (z. B. Schutz von Uferbereichen, Hecken und anderen Standorten, die eine ausgleichende Funktion im Naturhaushalt erfüllen oder besonders günstige Voraussetzungen für Lebensgemeinschaften aufweisen, Nichtgefährdung von schützenswerten Tier- und Pflanzenarten).

Raumplanung

  • Berücksichtigen der Anliegen und Forderungen aus dem Raumplanungsgesetz (z. B. Abstimmung von raumwirksamen Tätigkeiten, Freihaltung von See- und Flussufern und Erleichterung des öffentlichen Zugangs und der Begehung, Erhaltung von naturnahen Landschaften und Erholungsräume).

Umweltschutz

  • Berücksichtigen der Anliegen und Forderungen aus dem Umweltschutzgesetz (z. B. Vermeidung schädigender Emissionen).

Interessensabwägung

Interessensabwägung

Entscheidungsgrundlagen

Siedlungsthemen
Natürliche Funktionen
Gewässernutzung

Weitere Hilfsmittel

Schritt 4: Anpassung – Nachweis Hochwasserschutz

FRAGESTELLUNGHILFSMITTEL

Ist eine Reduktion aus Sicht Hochwasserschutz möglich?

Falls sich der Gewässerabschnitt in dicht überbautem Gebiet befindet, prüfen Sie als nächstes, ob der Hochwasserschutz im angestrebten reduzierten Gewässerraum gewährleistet ist.

Dazu klären Sie zuerst, ob aufgrund einer Gefahrenkarte oder einer punktuellen Gefahrenabklärung eine Hochwassergefährdung vorhanden ist.

Nachweis ohne Hochwassergefährdung

Für eine Reduktion muss nachgewiesen werden, dass im reduzierten Gewässerraum ein HQ100/HQ300 inkl. Freibord abgeleitet werden kann. Eine bestehende Mauersituation darf berücksichtigt werden (vgl. Grafik). Zum Gewässerraum zugehörend ist dabei ein beidseitiger Unterhaltsstreifen von 3 Metern. Ist das Freibord ungenügend, ist eine Querprofilbetrachtung gemäss Schritt 3 «Hochwasserschutz» vorzunehmen.

Querprofilbetrachtung Nachweis ohne Hochwassergefährdung

Nachweis bei Hochwassergefährdung

Bei einer vorhandenen Hochwassergefährdung ist der Gewässerraum grundsätzlich mindestens auf die Breite gemäss Hochwasserschutzkurve (Berechnung gemäss Art. 41a Abs. 2 GSchV) auszuscheiden, es sei denn, aus der Querprofilbetrachtung in Schritt 3 («Hochwasserschutz») resultiert ein höherer Raumbedarf als die Breite gemäss Hochwasserschutzkurve. In diesem Fall ist mindestens der ermittelte Raumbedarf gemäss Schritt 3 («Hochwasserschutz») auszuscheiden.

Eine Reduktion des Gewässerraums unter die Breite gemäss Hochwasserschutzkurve ist in der Regel nur möglich, wenn ein Wasserbauprojekt auf Stufe Vorprojekt vorliegt, welches nachweist, dass die Durchleitung eines HQ100 plus Freibord resp. eines HQ300 plus Freibord dank baulichen Hochwasserschutzmassnahmen (inkl. Berücksichtigung Gewässerunterhalt) im reduzierten Gewässerraum sichergestellt ist.

Entscheidungsgrundlagen

Weitere Hilfsmittel

Schritt 4: Anpassung – Asymmetrische Anordnung

FRAGESTELLUNG

Ist eine asymmetrische Anordnung möglich?

Zuerst klären Sie, ob aufgrund der lokalen Gegebenheiten eine asymmetrische Anordnung des Gewässerraums sinnvoll sein könnte. Ist dies der Fall, wird der in Schritt 2 oder 3 bestimmte Gewässerraum ausgeschieden und asymmetrisch angeordnet.

Nachweis

Es muss der Nachweis erbracht werden, dass durch eine asymmetrische Anordnung in der Summe eine bessere Lösung resultiert. Dazu müssen die folgenden Kriterien geprüft werden:

  • Der Hochwasserschutz inkl. Gewässerunterhalt ist gewährleistet (zwingende Voraussetzung).
  • Es wird ein Mehrwert bei der Revitalisierung geschaffen.
  • Die Artenvielfalt wird gefördert und die ökologische Vernetzung verbessert.
  • Der Anordnungsspielraum bei bestehenden Bauten und Anlagen (z. B. bei einseitiger Bebauung entlang des Gewässers oder grösseren Baulücken) wird genutzt.

Schritt 4: Anpassung – Dicht überbaut

FRAGESTELLUNGHILFSMITTEL

Handelt es sich um dicht überbautes Gebiet?

Nachdem geprüft wurde, ob der Gewässerraum asymmetrisch angeordnet werden kann, klären Sie, ob sich der Gewässerabschnitt in dicht überbautem Gebiet befindet. Wenn dies nicht der Fall ist, ist keine Reduktion möglich, und es gilt der in Schritt 2 oder 3, allenfalls asymmetrisch gemäss Schritt 4, bestimmte Gewässerraum.

Bei eingedolten Fliessgewässern, WR-Kanälen (offen und eingedolt), WR-Weihern sowie stehenden Gewässern < 0,5 ha ist eine Reduktion fallweise auch möglich, wenn sich das Gewässer nicht im dicht überbauten Gebiet befindet.

Sofern in Schritt 3 aufgrund eines Revitalisierungspotenzials oder aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes ohne weiteren Nachweis auf den Gewässerraum nach Biodiversitätskurve erhöht wurde, ist eine Reduktion in Schritt 4 bis auf den nachweislich zu ermittelnden, mindestens erforderlichen Raumbedarf zur Umsetzung von Revitalisierungsmassnahmen resp. zur Erfüllung der Anforderungen an den Natur- und Landschaftsschutz (vgl. Schritt 3) zulässig. Die Breite gemäss Art. 41a Abs. 2 GSchV (Hochwasserschutzkurve) darf dabei in der Regel nicht unterschritten werden.

Nachweis

Für den Nachweis, ob es sich um dicht bebautes Gebiet handelt, müssen die Gerichtspraxis sowie die Indizien aus der Verwaltungspraxis des Kantons Zürich (abgeleitet aus der Rechtsprechung/Rechtspraxis) bezüglich «dicht überbaut» berücksichtigt werden:

Grundsätze

Folgenden Indizien geben Hinweise, ob ein Grundstück/Gebiet als «dicht überbaut» qualifiziert werden kann:

  • Das zur Bebauung geplante Grundstück/Gebiet befindet sich im Hauptsiedlungsgebiet der betroffenen Gemeinde.
  • Das zur Bebauung geplante Grundstück ist nicht durch landwirtschaftliche Nutzflächen vom Hauptsiedlungsgebiet abgegrenzt.
  • Das zur Bebauung geplante Grundstück bildet eine Baulücke.
  • Das zur Bebauung geplante Grundstück/Gebiet ist für eine bauliche Verdichtung prädestiniert oder entspricht einer planerisch erwünschten Siedlungsentwicklung.
  • Das zur Bebauung geplante Grundstück/Gebiet liegt in einer Zone mit hoher Ausnützung.
  • Das zur Bebauung geplante Gebiet ist bereits weitgehend mit Bauten und Anlagen überstellt.
  • Die Grundstücke in der Umgebung sind baulich weitgehend ausgenützt.
  • Das Vorhaben tangiert keine bedeutenden, siedlungsinternen Grünräume.
  • Es sind keine grösstenteils naturbelassene Ufervegetation bzw. grosse Grünflächen entlang des Ufers vorzufinden.
  • Bauten und Anlagen grenzen direkt ans Ufer.

Entscheidungsgrundlagen

Es gibt zurzeit keine abschliessende Definition von «dicht überbautem» Gebiet. Die nachfolgenden Grundlagen können aber zur Entscheidung konsultiert werden.

Schritt 3: Gewässernutzung

FRAGESTELLUNGHILFSMITTEL

Ist der minimale Gewässerraum aus Sicht der Gewässernutzung ausreichend?

Um zu bestimmen, ob der minimale Gewässerraum aus Sicht Gewässernutzung ausreichend ist oder nicht, betrachten Sie die Themen Wasserkraftwerke, Anlagen zur Sanierung der Wasserkraft und Erholungsnutzung.

Nachweis

Der Nachweis muss folgende Kriterien berücksichtigen:

Wasserkraftwerke

Berücksichtigung von bestehenden und geplanten Anlagen zur Nutzung der Wasserkraft

Anlagen zur Sanierung der negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung

Berücksichtigung der nötigen Anlagen für die Wiederherstellung der Fischwanderung und des Geschiebetriebs und zur Verhinderung oder Reduktion von Schwall und Sunk

Stellenwert Erholungsnutzung

Berücksichtigung des Stellenwertes des Gewässerraums für Erholungsnutzungen in dicht überbauten Gebieten und periurbanen Räumen (z. B. anhand des berechneten Versorgungsgrad)

Bezug der Erholungsnutzung zum Gewässer

Berücksichtigung von naturnahen Erholungseinrichtungen und dem Nutzungsbezug zwischen Anlage und Gewässer entlang von Gewässern unter Einbezug des übergeordneten landschaftlichen Kontextes des Gewässers

Koordination Erholungs- und Naturschutzanliegen

Differenzierte Anordnung und Ausgestaltung von Erholungsflächen in Bezug auf deren Nutzung (je urbaner desto intensiver) und Rücksichtnahme auf störungsanfällige Naturräume. Bei Konflikten ist die Standortgebundenheit zu berücksichtigen: Muss die ausgewählte Erholungsnutzung am Wasser stattfinden oder ist sie auch an einem anderen Ort möglich?

Entscheidungsgrundlagen

Weitere Hilfsmittel

Schritt 3: Natur- und Landschaftsschutz – Beurteilung Raumbedarf

FRAGESTELLUNGHILFSMITTEL

Beurteilung des Raumbedarfs aus Sicht Natur- und Landschaftsschutz: Ist der minimale Gewässerraum ausreichend?

Falls der Raumbedarf aus Sicht Natur- und Landschaftsschutz für einen Abschnitt mit Revitalisierungspotenzial, einen wenig beeinträchtigten, naturnahen oder natürlichen Abschnitt oder ein Abschnitt in einem Vorranggebiet gemäss kantonalem Richtplan nicht durch eines der vorherigen Kriterien gesichert ist, muss individuell beurteilt werden, ob der minimale Gewässerraum ausreichend ist.

Nachweis

Um den Raumbedarf aus Sicht Natur- und Landschaftsschutz zu beurteilen, werden folgende Themen untersucht:

Entwicklung standorttypischer Lebensgemeinschaften

Berücksichtigung des Stellenwertes des Gebietes in Bezug auf die Erfüllung der natürlichen Funktionen des Gewässers gemäss Einschätzung (Vorranggebiete, vorhandene Bestandsaufnahmen, bekannte Probleme, Dringlichkeit Handlungsbedarf) und gemäss potenzieller Bedeutung des Gewässers im kantonalen, regionalen und kommunalen Kontext.

Naturnahe Strukturvielfalt in den Lebensräumen

Berücksichtigung und Würdigung des Artenschutzes und der Artenförderung in Bezug auf die Bedeutung des Gewässers als Lebensraum und Vernetzungskorridor für geschützte Arten.

Räumlich-funktionale Betrachtung über das Gesamtgebiet

Beurteilung, Darstellung und Einbettung des fraglichen Abschnittes in das gesamte Gewässer- und Lebensraumsystem.

Vernetzung der Lebensräume (Längs- und Quervernetzung)

Berücksichtigung der Bedeutung von an den Uferbereich angrenzenden, naturnahen Lebensräumen für die ökologische Funktion des Gewässers sowie Berücksichtigung der grossräumigen biologischen Durchlässigkeit im Gewässer zur Sicherstellung der Längs- und der Quervernetzung.

Transport Wasser und Geschiebe

Berücksichtigung des Zustandes und des allfälligen Handlungsbedarfs bezüglich Wassertransport und Geschiebehaushalt.

Dynamische Entwicklung des Gewässers

Berücksichtigung des Zustandes und des allfälligen Handlungsbedarfs bezüglich dynamischer Entwicklung des Gewässers.

Landschaftsbild

Berücksichtigung der körperlich-sinnlichen Dimension, der ästhetischen Dimension und der Identifikationsfunktion der Landschaft im betrachteten Perimeter.

Neobiota

Berücksichtigung von Neobiota-Standorten und deren Bekämpfbarkeit.

Entscheidungsgrundlagen

National:
Kantonal:
Regional und kommunal:
Weitere:
  • Konzepte zu Arten- und Lebensraumförderung
  • Vorhandene Lebensraum- und Arteninventare

Weitere Hilfsmittel

Schritt 3: Natur- und Landschaftsschutz – Massnahmenvorschläge Revitalisierung

FRAGESTELLUNGHILFSMITTEL

Sind Massnahmenvorschläge aus der Revitalisierungsplanung oder Vorgaben aus Revitalisierungsprojekten vorhanden?

Sofern Massnahmenvorschläge aus der Revitalisierungsplanung oder Vorgaben aus Revitalisierungsprojekten vorhanden sind, ist keine Abklärung zum Natur- und Landschaftsschutz notwendig.

 

Schritt 3: Natur- und Landschaftsschutz – Raumbedarf

FRAGESTELLUNGHILFSMITTEL

Ist der Raumbedarf durch die Biodiversitätskurve oder ein Fachgutachten Gewässerraum gesichert?

Sofern der Raumbedarf durch die Biodiversitätskurve (Art. 41a Abs. 1 GSchV) oder durch die Vorgaben gemäss Fachgutachten Gewässerraum gesichert ist, ist keine Abklärung zum Natur- und Landschaftsschutz notwendig.

Entscheidungsgrundlagen

Fachgutachten Gewässerraum für Fliessgewässer mit natürlicher Sohlenbreite > 15 Meter: